Von Hyundai geprüfte Gebrauchtwagen
Gehen Sie auf Nummer sicher und kaufen Sie Ihren Gebrauchtwagen über Hyundai Promise. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an geprüften Fahrzeugen und darüber hinaus unsere Gebrauchtwagengarantie sowie einen vollständigen Service rund um Finanzierung und Abwicklung.
Sicherheit
Bei uns profitieren Sie von umfangreichen Komplett-Garantien¹,² und Umtauschrechten³, so können Sie sich zu jeder Zeit sicher fühlen.
Transparenz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig, deswegen bieten wir Ihnen mit einer dokumentierten Fahrzeughistorie⁴ und einem Batteriezustandszertifikat⁵ transparente Informationen zum Fahrzeug.
Vertrauen
Jedes gebrauchte Hyundai Fahrzeug wird von uns sorgfältig überprüft und natürlich können Sie Ihr neues Fahrzeug über einen angemessenen Zeitraum Probe fahren.
Komfort
Damit die Kaufabwicklung für Sie ganz entspannt abläuft kümmern wir uns selbstverständlich um die Details von der Beratung bis zur Auslieferung
¹Gilt nur für HYUNDAI PROMISE Gebrauchtwagen bis zum 5. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt) mit einer Laufleistung bis zu 120.000 km.
²Gilt nur für GEPRÜFTE GEBRAUCHTWAGEN (Hyundai Modelle zwischen 5. und 8. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung, je nachdem, was zuerst eintritt, und Fremdfabrikate mit einer Laufleistung bis zu 160.000 km).
³Sollte der Kunde mit der von ihm getroffenen Fahrzeugwahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er sein Hyundai Promise Gebrauchtwagen-Programmfahrzeug einmalig innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zulassung mit maximal 1.000 km Fahrleistung gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umtauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zulasten des Fahrzeugkäufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von EUR 200,– für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug ist nur möglich, sofern sich das Fahrzeug bei Rückgabe im unversehrten und unveränderten Zustand befindet. Insbesondere darf es in keinen Unfall verwickelt worden sein. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.
⁴Die Fahrzeughistorie umfasst alle Wartungs- & Servicearbeiten (Serviceheft) und eine Überprüfung der Laufleistung. Bei Fremdfabrikaten kann es vorkommen, dass nicht die komplette Fahrzeughistorie bekannt ist. In diesem Fall sollte die Historie der Instandsetzung und Aufbereitung dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
⁵Nur für Hyundai Elektrofahrzeuge
Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein dem Vergleich der verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, der gewählten Rad- und Reifengröße, der Masse des Fahrzeugs und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1,73760 Ostfildern (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
²Gilt nur für GEPRÜFTE GEBRAUCHTWAGEN (Hyundai Modelle zwischen 5. und 8. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung, je nachdem, was zuerst eintritt, und Fremdfabrikate mit einer Laufleistung bis zu 160.000 km).
³Sollte der Kunde mit der von ihm getroffenen Fahrzeugwahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er sein Hyundai Promise Gebrauchtwagen-Programmfahrzeug einmalig innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zulassung mit maximal 1.000 km Fahrleistung gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umtauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zulasten des Fahrzeugkäufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von EUR 200,– für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug ist nur möglich, sofern sich das Fahrzeug bei Rückgabe im unversehrten und unveränderten Zustand befindet. Insbesondere darf es in keinen Unfall verwickelt worden sein. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.
⁴Die Fahrzeughistorie umfasst alle Wartungs- & Servicearbeiten (Serviceheft) und eine Überprüfung der Laufleistung. Bei Fremdfabrikaten kann es vorkommen, dass nicht die komplette Fahrzeughistorie bekannt ist. In diesem Fall sollte die Historie der Instandsetzung und Aufbereitung dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
⁵Nur für Hyundai Elektrofahrzeuge
Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein dem Vergleich der verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, der gewählten Rad- und Reifengröße, der Masse des Fahrzeugs und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1,73760 Ostfildern (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.